Was ist der Unterschied zwischen
- einem eigenständigen Palliativzentrum
- einer integrierten Palliativeinheit
- und einem stationären Hospiz ?
Eigenständiges Palliativzentrum
Das Palliativzentrum ist Teil einer Akutklinik und verfügt dadurch über alle diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten. Es ist jedoch als eigenständige Einheit (z.B. als Pavillon mit 10 Zimmern) baulich und atmosphärisch abgegrenzt vom täglichen Akutklinikbetrieb und verfügt über sehr wohnlich eingerichtete Einzelzimmer mit eigener Nasszelle und Terrasse sowie einem gemeinsamen Wohnzimmer und einer Küche für Patienten und Angehörige. Hinzu kommen alle Räumlichkeiten für das speziell geschulte Fachpersonal.
Im Vordergrund steht die Betreuung des Patienten und der Angehörigen durch ein menschlich zugewandtes und hoch qualifiziertes Team aus Ärzten, Pflegenden, Krankengymnasten, Psychologen, Sozialarbeitern, Seelsorgern und Kunsttherapeuten. Neben der besonderen Qualifikation in „Palliative Care“ besteht auch ein deutlich höherer Personalschlüssel zum Wohle der Patienten.
Es werden Patienten mit einer unheilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankung während verschiedener Krankheitsphasen stationär aufgenommen, um starke körperliche Beschwerden wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen, aber auch seelische und/oder soziale Nöte zu lindern. Die Stabilisierung der Gesamtsituation und eine spätere Entlassung ist vorrangiges Ziel. Dies wird erreicht durch eine persönliche, den Bedürfnissen und dem Tagesablauf des Patienten angepasste Betreuung, die nicht nur quälende Symptome lindert, sondern auch Hilfen für die psychischen, sozialen und spirituellen Probleme aufzeigt. So kann i.d.R. nach ca. 10-14 Tagen eine Entlassung nach Hause mit Einbindung von Hausarzt, ambulantem Palliativnetz und Pflegediensten oder ggfs. eine Weiterversorgung in einem stationären Hospiz ermöglicht werden. Aber auch ein Verbleiben in der Sterbephase ist möglich. Kostenträger sind die gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherungen, Eigenmittel für diese Behandlung sind nicht erforderlich.
Integrierte Palliativeinheit
Die Einrichtung von 6 Palliativbetten auf einer onkologischen Akutstation ermöglicht zwar die etwas komfortablere Ausstattung von 1- oder 2-Bett-Zimmern, jedoch keine bauliche Abgrenzung von dem hektischen Betrieb der Gesamtstation. Die Palliativpatienten und ihre Angehörigen sind Teil einer größeren und sehr inhomogenen Patientengruppe (ca. 30 Personen), deren Betreuung geprägt ist von einer festen Tagesstruktur, hohem Zeitdruck und einer starken Verdichtung der medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten. Der Personalschlüssel für Ärzte und Pflegende entspricht den sehr begrenzten Vorgaben auf einer onkologischen Akutstation. Ein multiprofessionales Team steht nur eingeschränkt bei Bedarf zur Verfügung. Solch eine integrierte Palliativeinheit ist eine unbefriedigende Behelfslösung und kann den besonderen Bedürfnissen schwerstkranker Palliativpatienten und deren Angehörigen nicht gerecht werden. Sie ermöglicht keine zukunftsweisende Struktur für den steigenden Bedarf an solchen Patienten in einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung.
Stationäres Hospiz
Dies ist meist eine baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtung mit 6-10 wohnlich eingerichteten Einzel- oder Doppelzimmern. Hier werden Patienten mit einer fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung ausschließlich in der allerletzten Lebensphase (Tage bis Wochen) aufgenommen, die zu Hause auf Grund des hohen pflegerischen Aufwandes oder des Fehlens oder der Überforderung von Angehörigen nicht ausreichend versorgt werden können. Ein stationärer Krankenhausaufenthalt ist allerdings nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Die qualifizierte pflegerische Betreuung und menschliche Zuwendung steht hier im Vordergrund, die ärztliche Versorgung erfolgt durch einen Hausarzt, der nur bei Bedarf tätig wird. Das Konzept Palliative Care findet auch in einem stationären Hospiz Anwendung. Ziel ist es, den Menschen ein würdevolles, angst- und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Ehrenamtliche Helfer sind im Betreuungskonzept integriert.
Die Kosten werden zu einem Teil von der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung und zu anderem Teil von der Pflegeversicherung übernommen. Träger von stationären Hospizen sind zumeist gemeinnützige Vereine, aber auch Kirchen oder Stiftungen.